Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Bei mindestens 50 % iger Berufsunfähigkeit erfolgt die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und die Zahlung einer monatlich vereinbarten Rente. Diese kann die finanzielle Lücke bei der gesetzlich eingeführten Erwerbsminderungsrente schließen.