Versicherungen

Geldanlagen

Baufinanzierungen


 

 

 

 

Versicherungen:

Haftpflicht

Privathaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche Dritter

o                                die Sie selbst oder ein Mitglied Ihrer Familie als Privatperson verursacht haben, auch während des Urlaubes und weltweit

o                                die Sie als Inhaber eine Wohnung oder eines Einfamilienhauses zu übernehmen haben


Gewässerschadenhaftpflicht

o                                sichert finanzielle Belastungen bei Verschmutzung oder Gefährdung des Grundwassers durch Öltanks


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (nur für Vermieter)

o                                übernimmt die Absicherung von Schadensersatzforderungen der Mieter und anderer Personen


Bauherrenhaftpflicht

o                                Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergeßlichkeit gegen gesetzliche Bestimmungen und der daraus entstehenden Schadensersatzpflicht wird abgesichert


Hausrat

Ersetzt den Wert des gesamten Hausrates bei Schäden durch

o                                Feuer

o                                Einbruchdiebstahl, Raub Vandalismus

o                                Leitungswasser

o                                Sturm und Hagel

zusätzlicher Einschluß von Fahraddiebstahl und Übersapannung sind möglich


Gebäude

Mit einer Gebäudepolice werden die Wiederherstellungskosten inclusive Nebenkosten welche nach einem Schaden durch

o                                Feuer, (incl. Überspannung)

o                                Leitungswasser

o                                Sturm und Hagel abgedeckt.

Zusäzlich können Elementarschäden sowie eine Komfortdeckung eingeschlossen werden.


Unfall

zahlt finanzielle Leistungen bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% nach einem Unfall während der Freizeit oder auf Arbeit.
Die Progressive Invaliditässtaffel ( bis zu 400% ) garantiert Ihnen erhöhte Kapital-Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 26 %.
Zusätzlich kann eine lebenslange Unfallrente eingeschlossen werden.


KfZ

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung können zusätzlich eingeschlossen werden:

o                                Schutzbrief (europaweit)

o                                Teilkasko    (Schäden durch Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch)

o                                Vollkasko    (Schäden durch eingenverschuldete Unfälle)

o                                Rechtschutz


Lebensversicherung

Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer zahlt die Gesellschaft den vereinbarten Todesfallschutz und die Überschußanteile. Damit könen z.B. Kredite oder die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden.

Bei einer Kapitallebensversicherung wird nach Ablauf des Vertrages eine Garantiesumme und die aufgelaufenden Überschüsse ausgezahlt.

Die Kombination mit Berufsunfähigkeit ist möglich.


Rentenversicherung

Nach der vereinbarten Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer lebenslang eine garantierte Rente zuzüglich Überschüsse. Es kann eine Rentengarantie vereinbart werden.

Die Kombination mit Berufsunfähigkeit ist möglich.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei mindestens 50 % iger Berufsunfähigkeit erfolgt die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und die Zahlung einer monatlichen Rente. Diese kann die finanzielle Lücke bei der gesetzlich eingeführten Erwerbsminderungsrente schliessen.


Rechtschutz

Eine rechtliche Auseinandersetzung kostet Geld. Durch Anwälte, Sachverständige, Gerichte etc. können erhebliche Kosten entstehen. Ein Risiko, das Sie ohne Rechtschutz selbst tragen müßten.

Versichert sind solch wichtige Bereiche wie Schadensersatzrechtschutz, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Streitigkeiten aus Verträgen des Alltags u.a.

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Geldanlagen

Investmentfonds

ermöglichen die Anlage in Deutsche und intenationale Aktien und Rentenmärkte. Durch eine geziehlte Streueung des Kapitals kann das Kursrisiko vermindert werden. Das Kapital ist jederzeit verfügbar, jedoch sollte mann von einem Anlagezeitraum von mind 5 Jahren ausgehen.

Festgelder

erziehlen einen garantierten Zinsgewinn über die vereinbarte Laufzeit, jedoch ist der Betrag nicht abrufbar.

Sparbücher

Zuzahlungen und der Abruf von mtl. 3000,00 DM sind jederzeit möglich, jedoch ist der Zinssatz nicht festgeschrieben.

VL Verträge

dienen zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen über den Arbeitgeber. Bei Einhaltung von entsprechenden Einkommensgrenzen erhält der Anleger eine Sparzulage. Diese beträgt bei
- Bausparverträgen 10 % (max. 93,60 DM)
- Investmentsparen 20 % (max. 200,00 DM)

Bausparverträge

können sowohl zum sicheren Sparen und zur Finanzierung von wohnwirtschlichen Maßnahmen dienen. Der Bausparer muß sich nicht sofort zwischen beiden Varianten entscheiden.

Vorteil für Sparer:

Garantierte Verzinsung 4,25 % (ab 7 Jahre Sparzeit) Staatliche Wohnungsbauprämie und Sparzulage in Höhe von 10 % möglich

Vorteil für Finanzierer:

Garantiert zinsgünstiges Baudarlehen zu 4,25 % Nominalzins

 


Baufinanzierungen

Für alle Baumaßnahmen oder Umschuldungen der richtige Kredit. Je nach Summe kann zwischen

o                                Hypotheken
ab 200.000,00 DM Zinsfestschreibung bis 15 Jahre / Sondertilgungen möglich

o                                Bankdarlehen
ab 50.000,00 DM Zinsfestschreibung bis 15 Jahre / Sondertilgungen möglich

o                                Bauspardarlehen
ab 6.000,00 DM Zinsfestschreibung bis 20 Jahre / ohne Grundschuld möglich

o                                Konstantdarlehen
ab 50.000,00 DM Zinsfestschreibung und konstante Rate bis Ende der Finanzierung

ausgewählt werden.


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